Entscheide/Prüfung

Bei einem Gesuch um Unterstützung beurteilt die Stiftung in zwei Schritten:

1.) Formale Prüfung
Die Stiftung prüft, ob das Gesuch dem Stiftungszweck entspricht und ob die Unterlagen vollständig sind. Gesuche, welche dem Stiftungszweck offensichtlich nicht entsprechen, weist die Geschäftsstelle ab. Fehlende Unterlagen werden nachverlangt.

 

2.) Qualitative Prüfung
Die Stiftung beurteilt das Gesuch inhaltlich und qualitativ, erwägt dessen nachhaltige Wirkung im Sinne des Stiftungszwecks und prüft, ob die Kosten dem erwarteten Nutzen angemessen sind.

 

Entscheid und Kommunikation
Der Entscheid wird den Gesuchstellenden von der Geschäftsstelle der Stiftung schriftlich mitgeteilt. Die Stiftung entscheidet frei über die Gesuche. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung. Der Stiftungsrat kann Gesuche ohne Begründung ablehnen. Entscheide des Stiftungsrats können juristisch nicht angefochten werden.