Herzlich Willkommen bei der
Beat Peter Neeser Stiftung
Geschäftsstelle der Beat Peter Neeser Stiftung
c/o PENSADOR Partner AG
Limmatquai 94
8001 Zürich
+41 44 267 31 11
info@beat-neeser-stiftung.ch
Wer wir sind
Die Beat Peter Neeser Stiftung wurde nach dem Tod von Beat Neeser im Jahr 2013 gegründet.
Die Stiftung bezweckt, junge Menschen zu unterstützen, welchen die nötigen finanziellen Mittel fehlen, um in eine sichere Zukunft zu gelangen. Zum anderen unterstützt die Stiftung ältere Menschen unter uns, welche nicht einmal wissen, was ihnen von Gesetzes wegen zustehen würde, insbesondere bei der Feststellung und Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche.
Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie bezweckt ausschliesslich die wohltätige und gemeinnützige Unterstützung von Personen und erstrebt keinen Gewinn. Die Beat Peter Neeser Stiftung untersteht dem schweizerischen Stiftungsrecht.
Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aktuell aus folgenden Personen:
Herr Dr. Thomas Kaufmann, Präsident
Herr Andreas Feuz, Mitglied
Erforderliche Unterlagen
Gesuche müssen in deutscher Sprache verfasst sein und bei der Geschäftsstelle der Stiftung eingereicht werden. Die Gesuche müssen mindestens folgende Unterlagen und Angaben enthalten:
Kurze Schilderung der aktuellen Lebenssituation des Gesuchstellers;
Kurzbiografie des Gesuchstellers;
Dokumentation der aktuellen finanziellen Situation des Gesuchstellers;
Bezifferter und begründeter Unterstützungsantrag an die Stiftung;
Angaben zu bei Dritten (andere Institutionen, Behörden, Firmen oder Personen) eingereichten Unterstützungsgesuchen;
Weitere dem Gesuch dienende Unterlagen.
Bei Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle der Beat Peter Neeser Stiftung gerne zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Wie läuft die Prüfung meines Gesuches ab?
Die Stiftung überprüft , ob das Gesuch dem Stiftungszweck entspricht und ob die Unterlagen vollständig sind. Gesuche, welche dem Stiftungszweck offensichtlich nicht entsprechen, weist die Geschäftsstelle ab. Fehlende Unterlagen werden nachverlangt.
Anschliessend beurteilt die Stiftung das Gesuch inhaltlich und qualitativ, erwägt dessen nachhaltige Wirkung im Sinne des Stiftungszwecks und prüft, ob die Kosten dem erwarteten Nutzen angemessen sind.
Wann und wie erhalte ich Bescheid über das Ergebnis?
Der Stiftungsrat informiert per E-Mail bis spätestens Ende April bzw. Ende Oktober über die Genehmigung der Gesuche, welche jeweils an den Stiftungsratssitzungen im März und September besprochen wurden.
Darf ich erfahren, warum mein Gesuch nicht angenommen wurde?
Ein Anspruch auf Begründung des jeweiligen Entscheides besteht nicht. Entscheide des Stiftungsrats können juristisch nicht angefochten werden.
Wie hoch wird das Stipendium sein?
Die Stipendien richten sich grundsätzlich nach der Bedürftigkeit des Studierenden. Jedes Dossier wird vom Stiftungsrat individuell geprüft und der Betrag festgelegt.
Kontakt
Sie können Ihre Anfragen via untenstehendem Kontaktformular, per Mail oder via Post an uns übermitteln
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