Häufig gestellte Fragen
Wie läuft die Prüfung meines Gesuches ab?
Die Stiftung überprüft , ob das Gesuch dem Stiftungszweck entspricht und ob die Unterlagen vollständig sind. Gesuche, welche dem Stiftungszweck offensichtlich nicht entsprechen, weist die Geschäftsstelle ab. Fehlende Unterlagen werden nachverlangt.
Anschliessend beurteilt die Stiftung das Gesuch inhaltlich und qualitativ, erwägt dessen nachhaltige Wirkung im Sinne des Stiftungszwecks und prüft, ob die Kosten dem erwarteten Nutzen angemessen sind.
Wann und wie erhalte ich Bescheid über das Ergebnis?
Der Stiftungsrat informiert per E-Mail bis spätestens Ende April, Ende Juli bzw. Ende Oktober über die Genehmigung der Gesuche, welche jeweils an den Stiftungsratssitzungen im März, Juni und September besprochen wurden.
Darf ich erfahren, warum mein Gesuch nicht angenommen wurde?
Ein Anspruch auf Begründung des jeweiligen Entscheides besteht nicht. Entscheide des Stiftungsrats können juristisch nicht angefochten werden.
Wie hoch wird das Stipendium sein?
Die Stipendien richten sich grundsätzlich nach der Bedürftigkeit des Studierenden. Jedes Dossier wird vom Stiftungsrat individuell geprüft und der Betrag festgelegt.